Recht und Rechtssprechung

Gesprochenes Recht, also: ausgeübtes Recht, rechtskräftige Urteile, Befehlsschreiben, -aufforderungen, -antraege, usw. muss an jeder Stelle revidierbar und zu stoppen sein.

Sowohl für das Opfer, den Richter und den Kläger.

"Opfer" und nicht "Angeklagter", weil dieser Titel richtig ist, und Angeklagter schon grundfalsch.


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